Vier junge Menschen sitzen mit einem Laptop an einem Tisch im Park

FAQ

Bewerbung & Einstieg

Du bewirbst dich direkt bei KFWD. Es gibt keine feste Bewerbungsfrist, weil auch kurzfristig Plätze frei werden können. Für einen Start zum 1. August ist eine Bewerbung im Herbst des Vorjahres sinnvoll.

Nach der Bewerbung wirst du i. d. R. zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Gemeinsam mit den Einrichtungen werden passende Einsatzplätze vermittelt. In der Einsatzstelle gibt es anschließend ein Gespräch und meist eine 1–2-tägige Hospitation.

KFWD bietet Freiwilligendienste ausschließlich im Inland an.

Dauer, Start & Einsatzorte

Es gibt Möglichkeit zwischen 6 und 18 Monaten.

KFWD bietet Einsatzstellen in sozialen Arbeitsbereichen an, z. B. Pflege (Krankenhaus, Altenheim, Sozialstation), Behindertenhilfe (Tagesbildungsstätten, Werkstätten, heilpädagogische Kitas), Pädagogik (Kita, Kinderheim) sowie Bildungsarbeit (Pfarrgemeinde, Jugend-/Erwachsenenbildung).

Eine Karte mit allen Orten, an denen wir Plätze anbieten, findest Du unter Einsatzstellenorte.

Arbeitszeit & Dienstplanung

Die wöchentliche Arbeitszeit kann je nach Einrichtung etwas variieren. Es können auch, je nach Einrichtung, Wochenenddienste hinzukommen.

Ja, Wochenenddienste können im Rahmen der üblichen Dienstpläne anfallen.

Nachtdienste sind nicht erlaubt. Sonderregelungen sind nur nach Absprache mit KFWD als Träger möglich.

Regelmäßige bezahlte Nebentätigkeiten sind anzeigepflichtig (Formular). Insgesamt darfst du je nach Alter bestimmte Wochenarbeitszeiten im Durchschnitt nicht überschreiten.

Geld, Leistungen & Absicherung

Ja, monatlich 453,00 €.

Genannt werden u. a. Taschengeld (453,00 €), Verpflegungskostenzuschuss (60,00 €), Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge, Kindergeld/Waisenrente läuft i. d. R. weiter, 26 Tage Urlaub, pädagogische Begleitung, Abschlusszertifikat/Zeugnis sowie ggf. freie Unterkunft.

Es besteht Versicherungspflicht (wegen Taschengeld/Sachbezügen). Du kannst nicht in der Familienversicherung bleiben, sondern wählst eine Krankenkasse; die Beiträge übernimmt die Einrichtung.

Ja, der Anspruch besteht; das Kindergeld wird weitergezahlt.

Urlaub, Bescheinigungen & Nachweise

Bei 12 Monaten: 26 Tage. Bei 6 Monaten: 13 Tage. Urlaub kann nicht während der Seminare genommen werden. Bei einer Schwerbehinderung erhöht sich der Urlaubsanspruch!

Ja, zu Beginn und nach Ende des Freiwilligendienstes wird eine Bescheinigung bzw. ein Zertifikat ausgestellt.

Mit Beginn des Freiwilligendienstes erhältst du einen Ausweis, mit dem du Vergünstigungen bekommen kannst.

Seminare & pädagogische Begleitung

Ja. Bei 12 Monaten sind 24 Bildungstage vorgeschrieben (4x5 + 2x2, also 4x Seminarwochen und 2x2 Digitale Seminartage). Bei 6 Monaten sind es 15 Bildungstage. Ein Teil umfasst politische Bildung in einer Bundesschule.

Die pädagogische Begleitung erfolgt durch KFWD: Seminare planen/begleiten und Besuche in der Einsatzstelle.

Rechtliches, Pflichten & Rahmen

Ja, zu Beginn wird ein Dreiecksvertrag zwischen dir, KFWD (Träger) und der Einsatzstelle geschlossen, der Pflichten und Rechte regelt.

Ja, für Jugendliche unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Ja, du musst die persönlichen Verhältnisse der betreuten Menschen vertraulich behandeln – auch über die Einsatzzeit hinaus.

Ja, Mitarbeitende/Referent:innen des Trägers stehen ebenfalls unter Schweigepflicht bezüglich deiner persönlichen Verhältnisse.

Nein. Freiwilligendienste sind kein Ausbildungsverhältnis und führen zu keinem Schul- oder Berufsabschluss, können aber z. B. als Vorpraktikum anerkannt werden.

Grundsätzlich werden hinsichtlich schulischer Leistungen keine Bedingungen gestellt.