Deine wöchentliche Arbeitszeit beträgt auf der Grundlage einer Fünftagewoche 39 Stunden. Hinzukommen je nach Einrichtung auch Wochenenddienste.
Ab dem 27. Lebensjahr ist auch eine Teilzeitbeschäftigung von mind. 20 Stunden möglich.
Deine wöchentliche Arbeitszeit beträgt auf der Grundlage einer Fünftagewoche 39 Stunden. Hinzukommen je nach Einrichtung auch Wochenenddienste.
Ab dem 27. Lebensjahr ist auch eine Teilzeitbeschäftigung von mind. 20 Stunden möglich.