Es besteht eine Versicherungspflicht, weil Du Taschengeld und Sachbezüge erhältst. Du kannst allerdings nicht mehr in der Familienversicherung bleiben, sondern musst Dich bei einer Krankenversicherung Deiner Wahl versichern. Die Beiträge hierfür übernimmt Deine Einrichtung für Dich.