Nebentätigkeiten

KFWDNebentätigkeiten
4.08.2016 shopjektiv

Eine anzeigepflichtige Nebentätigkeit ist in unserem Sinne eine regelmäßige Tätigkeit gegen Bezahlung, die neben dem Freiwilligendienst ausgeübt wird. Solltest Du einer solchen Nebentätigkeit nachgehen, muss Du mit einem Formular unaufgefordert diese Nebentätigkeit anzeigen und das Formular ausgefüllt bei uns abgeben. Du darfst nicht mehr als insgesamt 40 Stunden (für unter 18jährige) bzw. 48 Stunden (bei über 18jährigen) im Schnitt in der Woche arbeiten.