KFWDArchives

Nebentätigkeiten

4.08.2016 shopjektiv

Eine anzeigepflichtige Nebentätigkeit ist in unserem Sinne eine regelmäßige Tätigkeit gegen Bezahlung, die neben dem Freiwilligendienst ausgeübt wird. Solltest Du einer solchen Nebentätigkeit nachgehen, muss Du mit einem Formular unaufgefordert diese Nebentätigkeit anzeigen und das Formular ausgefüllt bei uns abgeben. Du darfst nicht mehr als insgesamt 40 Stunden (für unter 18jährige) bzw. 48 Stunden (bei über 18jährigen) im Schnitt in der Woche arbeiten.

Nachtdienst

4.08.2016 shopjektiv

Nachtdienste sind nicht erlaubt. Du als Freiwillige/r bist zur Unterstützung eingesetzt und nicht als volle Fachkraft. Sonderregelungen können nur in Absprache mit uns als Träger vereinbart werden.

Leistungen

4.08.2016 shopjektiv

• Taschengeld in Höhe von 453,00 €
• Verpflegungskostenzuschuss von 60,00 €
• Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge
• Weiterführung des Kindergeldes, Waisenrente etc.
• 26 Tage Urlaub
• Beratung und Begleitung in persönlichen und arbeitsbezogenen Fragen
• Abschlusszertifikat und Zeugnis
• ggf. freie Unterkunft

Krankenkasse

4.08.2016 shopjektiv

Es besteht eine Versicherungspflicht, weil Du Taschengeld und Sachbezüge erhältst. Du kannst allerdings nicht mehr in der Familienversicherung bleiben, sondern musst Dich bei einer Krankenversicherung Deiner Wahl versichern. Die Beiträge hierfür übernimmt Deine Einrichtung für Dich.

Hospitation/ Schnuppertag

4.08.2016 shopjektiv

Während des Bewerbungsverfahrens hospitierst Du in der Regel ein bis zwei Tage in der vorgeschlagenen Einrichtung. Dies geschieht, damit Du Dir einen Eindruck vom zukünftigen Arbeitsfeld verschaffen kannst und auch die Einrichtung die Möglichkeit hat Dich kennen zu lernen.

Einsatzfelder

4.08.2016 shopjektiv

Wir bieten Einsatzstellen in allen sozialen Arbeitsbereichen an: im pflegerischen Bereich (Krankenhaus, Altenheim, Sozialstation), im Behindertenbereich (Tagesbildungsstätten, Werkstatt für behinderte Menschen, heilpädagogischer Kindergarten, Sprachheilkindergarten), im pädagogischen Bereich (Kindergarten, Kinderheim) und im Bildungsbereich (Pfarrgemeinde, Jugend- und Erwachsenenbildung).

Dauer

4.08.2016 shopjektiv

Der Freiwilligendienst dauert in der Regel 12 Monate, beginnend immer zum 01.08. jeden Jahres. Es besteht auch die Möglichkeit nur ein halbes Jahr (6 Monate) zu absolvieren mit dem Start zum 01.02. jeden Jahres.