Schweigepflicht des Freiwilligen

KFWDSchweigepflicht des Freiwilligen
4.08.2016 shopjektiv

Du als Freiwillige/r hast, wie alle anderen Mitarbeiter aus Deiner Einrichtung auch, die Schweigepflicht über die persönlichen Verhältnisse der Betreuten zu wahren. Dieses Stillschweigen gegenüber Außenstehenden gilt auch über die Zeit Deines Einsatzes hinaus.