Zu Beginn Deines Freiwilligendienstes wird in einem Dreiecksvertrag zwischen Dir als Freiwillige/r, uns als Träger und der Einsatzstelle die gegenseitigen Verpflichtungen festgelegt. Der Umfang der gegenseitigen Pflichten und Rechte sind sowohl gesetzlich vorgeschrieben als auch durch besondere Absprachen der Partner bestimmt.