Wochenenddienst
Wochenenddienste können im Rahmen der betriebsüblichen Dienstpläne abgeleistet werden.
Wochenenddienste können im Rahmen der betriebsüblichen Dienstpläne abgeleistet werden.
Zu Beginn Deines Freiwilligendienstes wird in einem Dreiecksvertrag zwischen Dir als Freiwillige/r, uns als Träger und der Einsatzstelle die gegenseitigen Verpflichtungen festgelegt. Der Umfang der gegenseitigen Pflichten und Rechte sind sowohl gesetzlich vorgeschrieben als auch durch besondere Absprachen der Partner bestimmt.
Der Urlaubsanspruch ist vertraglich geregelt. Bei Jugendlichen unter 18 Jahre richtet sich die Zahl der Urlaubstage nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Bei einer Dienstdauer von 12 Monaten hast Du einen Anspruch auf 26 Tage Urlaub. Bei einem Freiwilligendienst von 6 Monaten 13 Tage. Urlaub kann nicht während der Seminare genommen werden.
Du bekommst ein monatliches Taschengeld von 453,00 €.
Der Gesetzgeber schreibt bei einem Freiwilligendienst von 12 Monaten 25 Bildungstage vor, d.h. es ist verpflichtend für Dich als Freiwillige/r an diesen teilzunehmen. Bei einem sechsmonatigem Dienst sind es 15 Bildungstage. Diese Tage werden in Form von Seminaren (5 mal 5 Tage) in einem Bildungshaus durchgeführt. In den Seminaren werden unter anderem die Erfahrungen aus den Einsatzstellen reflektiert und es findet ein Austausch mit anderen Freiwilligen statt. Die weiteren Inhalte und Themen kann die Seminargruppe jeweils selbst für sich wählen. An fünf Tagen davon findet ein Seminar mit dem Schwerpunkt „politische Bildung“ in einer Bundesschule (ehem. Zivildienstschule) statt. Freiwillige, die älter als 27 Jahre sind, müssen lediglich im angemessen Umfang an den Seminaren teilnehmen.
Alle Referentinnen und Referenten und alle Mitarbeiter der Freiwilligendienste stehen ebenfalls unter Schweigepflicht, d.h. dass wir keinerlei Auskunft über Deine persönlichen Verhältnisse an Außenstehenden weitertragen, auch nicht wenn Du Deinen Freiwilligendienst bereits beendet hast.
Du als Freiwillige/r hast, wie alle anderen Mitarbeiter aus Deiner Einrichtung auch, die Schweigepflicht über die persönlichen Verhältnisse der Betreuten zu wahren. Dieses Stillschweigen gegenüber Außenstehenden gilt auch über die Zeit Deines Einsatzes hinaus.
Hinsichtlich schulischer Leistungen werden für die Teilnahme am Freiwilligendienst grundsätzlich keine Bedingungen gestellt.
Die Freiwilligendienste sind keine Ausbildungsverhältnisse und führen zu keinem Schul- oder Berufsabschluss. Durch die Freiwilligendienste hast Du die Möglichkeit soziale Erfahrungen zu sammeln und diese zur eigenen beruflichen Orientierung zu nutzen. Ein Freiwilligendienst wird bei einigen sozialen Ausbildungen auch als Vorpraktikum anerkannt.
Die pädagogische Begleitung wird von uns (den Katholischen Freiwilligendiensten) durchgeführt. Wir planen und begleiten die Seminare und besuchen Dich in der Einsatzstelle.