KFWDArchives

Vereinbarung/Vertrag

4.08.2016 shopjektiv

Zu Beginn Deines Freiwilligendienstes wird in einem Dreiecksvertrag zwischen Dir als Freiwillige/r, uns als Träger und der Einsatzstelle die gegenseitigen Verpflichtungen festgelegt. Der Umfang der gegenseitigen Pflichten und Rechte sind sowohl gesetzlich vorgeschrieben als auch durch besondere Absprachen der Partner bestimmt.

Urlaub

4.08.2016 shopjektiv

Der Urlaubsanspruch ist vertraglich geregelt. Bei Jugendlichen unter 18 Jahre richtet sich die Zahl der Urlaubstage nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Bei einer Dienstdauer von 12 Monaten hast Du einen Anspruch auf 26 Tage Urlaub. Bei einem Freiwilligendienst von 6 Monaten 13 Tage. Urlaub kann nicht während der Seminare genommen werden.

Seminare

4.08.2016 shopjektiv

Der Gesetzgeber schreibt bei einem Freiwilligendienst von 12 Monaten 25 Bildungstage vor, d.h. es ist verpflichtend für Dich als Freiwillige/r an diesen teilzunehmen. Bei einem sechsmonatigem Dienst sind es 15 Bildungstage. Diese Tage werden in Form von Seminaren (5 mal 5 Tage)  in einem Bildungshaus durchgeführt. In den Seminaren werden unter anderem die Erfahrungen aus den Einsatzstellen reflektiert und es findet ein Austausch mit anderen Freiwilligen statt. Die weiteren Inhalte und Themen kann die Seminargruppe jeweils selbst für sich wählen. An fünf Tagen davon findet ein Seminar mit dem Schwerpunkt „politische Bildung“ in einer Bundesschule (ehem. Zivildienstschule) statt. Freiwillige, die älter als 27 Jahre sind, müssen lediglich im angemessen Umfang an den Seminaren teilnehmen.

Schweigepflicht des Freiwilligen

4.08.2016 shopjektiv

Du als Freiwillige/r hast, wie alle anderen Mitarbeiter aus Deiner Einrichtung auch, die Schweigepflicht über die persönlichen Verhältnisse der Betreuten zu wahren. Dieses Stillschweigen gegenüber Außenstehenden gilt auch über die Zeit Deines Einsatzes hinaus.

Schulbildung

4.08.2016 shopjektiv

Hinsichtlich schulischer Leistungen werden für die Teilnahme am Freiwilligendienst grundsätzlich keine Bedingungen gestellt.

Qualifikation

4.08.2016 shopjektiv

Die Freiwilligendienste sind keine Ausbildungsverhältnisse und führen zu keinem Schul- oder Berufsabschluss. Durch die Freiwilligendienste hast Du die Möglichkeit soziale Erfahrungen zu sammeln und diese zur eigenen beruflichen Orientierung zu nutzen. Ein Freiwilligendienst wird bei einigen sozialen Ausbildungen auch als Vorpraktikum anerkannt.

Pädagogische Begleitung

4.08.2016 shopjektiv

Die pädagogische Begleitung wird von uns (den Katholischen Freiwilligendiensten) durchgeführt. Wir planen und begleiten die Seminare und besuchen Dich in der Einsatzstelle.